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   BPatG, 11.04.2002 - 25 W (pat) 82/01   

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https://dejure.org/2002,30265
BPatG, 11.04.2002 - 25 W (pat) 82/01 (https://dejure.org/2002,30265)
BPatG, Entscheidung vom 11.04.2002 - 25 W (pat) 82/01 (https://dejure.org/2002,30265)
BPatG, Entscheidung vom 11. April 2002 - 25 W (pat) 82/01 (https://dejure.org/2002,30265)
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  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 11.04.2002 - 25 W (pat) 82/01
    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st Rspr, vgl BGH MarkenR 2001, 209, 210 "Test it"; MarkenR 2001, 306, 307 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL PO-WER" jeweils mwN).

    Von diesen Maßstäben ist auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von Wortfolgen und Werbeslogans auszugehen (vgl BGH MarkenR 2001, 306, 307 "LOCAL PRESEN-CE, GLOBAL POWER"), wobei auch einer für sich genommen eher einfachen Aussage nicht von vornherein die Eignung zur Produktidentifikation fehlt (vgl BGH MarkenR 2001, 209, 210 "Test it" mwN).

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 11.04.2002 - 25 W (pat) 82/01
    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st Rspr, vgl BGH MarkenR 2001, 209, 210 "Test it"; MarkenR 2001, 306, 307 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL PO-WER" jeweils mwN).

    Von diesen Maßstäben ist auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von Wortfolgen und Werbeslogans auszugehen (vgl BGH MarkenR 2001, 306, 307 "LOCAL PRESEN-CE, GLOBAL POWER"), wobei auch einer für sich genommen eher einfachen Aussage nicht von vornherein die Eignung zur Produktidentifikation fehlt (vgl BGH MarkenR 2001, 209, 210 "Test it" mwN).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 11.04.2002 - 25 W (pat) 82/01
    Die angemeldete Wortfolge besteht aufgrund ihrer graphischen und schriftbildlichen Gestaltung nicht im Sinne dieser Vorschrift ausschließlich aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Beschaffenheit, Bestimmung oder sonstiger Merkmale der beanspruchten Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl WRP 2000, 1140, 1141 "Bücher für eine bessere Welt" mwN).
  • EuG, 05.04.2001 - T-87/00

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)

    Auszug aus BPatG, 11.04.2002 - 25 W (pat) 82/01
    In dieser konkreten Ausgestaltung, auf die der Anmelder bei der Geltendmachung von Rechten aus der eingetragenen Marke festgelegt ist, vermittelt das angemeldete Zeichen einen noch hinreichend phantasievollen Gesamteindruck, um über eine bloße werbesloganartige Aufforderung und Aussage hinaus als betrieblicher Herkunftshinweis für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen aufgefasst zu werden, zumal es zur Begründung von Unterscheidungskraft auch keines weiteren Phantasieüberschusses, sonstiger besonderer Auffälligkeiten oder Besonderheiten der Markenbildung bedarf (vgl auch zu Art. 7 Abs. 1 Buchst b und c GMV: EuG MarkenR 2001, 181, 184 Tz 39 und Tz 40 - EA-SYBANK) und bei der Beurteilung der absoluten Schutzhindernisse grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen ist.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 11.04.2002 - 25 W (pat) 82/01
    Dabei soll nach der Rechtsprechung des BGH eine noch so geringe Unterscheidungskraft zur Überwindung dieses Schutzhindernisses ausreichen (vgl BGH MarkenR 2001, 368, 369 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten" mwN).
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